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   FG München, 27.06.2006 - 10 K 977/05   

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https://dejure.org/2006,24003
FG München, 27.06.2006 - 10 K 977/05 (https://dejure.org/2006,24003)
FG München, Entscheidung vom 27.06.2006 - 10 K 977/05 (https://dejure.org/2006,24003)
FG München, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - 10 K 977/05 (https://dejure.org/2006,24003)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderliche Voraussetzungen für einen vollen Kindergeldanspruch bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland; Vorhandensein von zum dauerhaften Wohnen geeigneten Räumlichkeiten als Grundvoraussetzung für den steuerrechtlichen Wohnsitzbegriff; Nur ...

  • Judicialis

    EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 63; ; AO 1977 § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1 § 63; AO (1977) § 8 § 9
    Kindergeld; Wohnsitz; gewöhnlicher Aufenthalt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld - Wohnsitz - gewöhnlicher Aufenthalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 23.11.2000 - VI R 165/99

    Kindergeld bei ausländischem Schulbesuch

    Auszug aus FG München, 27.06.2006 - 10 K 977/05
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 23. November 2000 VI R 165/99, BFHE 193, 569, BStBl II 2001, 279; und vom 23. November 2000 VI R 107/99, BFHE 193, 558, BStBl II 2001, 294 jeweils m.w.N.) reicht bei einer mehrjährigen Schulausbildung im Ausland auch bei einem deutschen Kind der Wille, nach der Schulausbildung wieder in die Bundesrepublik zurückzukehren, nicht dazu aus, die Beibehaltung des Inlandswohnsitzes zu bejahen.

    Wird das Kind jedoch in einem Alter, in dem es noch in besonderem Maße der Betreuung bedarf, in das Ausland geschickt und ist der Auslandsaufenthalt von vornherein auf einen mehrjährigen Zeitraum ausgerichtet, dann liegt kein nur vorübergehender Auslandsaufenthalt vor (BFH-Urteil in BFHE 193, 569, BStBl II 2001, 279).

    Aufenthalte des Kindes in der elterlichen Wohnung in den Schulferien von insgesamt weniger als drei Monaten im Jahr hielt der BFH im Falle einer auf neun Jahre angelegten Schulausbildung im Ausland nicht für ausreichend, um die Aufrechterhaltung des Inlandswohnsitzes anzunehmen (BFH-Urteil in BFHE 193, 569, BStBl II 2001, 279).

    Auch wenn man berücksichtigt, dass der BFH (in BFHE 193, 569, BStBl II 2001, 279) Inlandsaufenthalte von ca. 2 Monaten und 3 Wochen im Kalenderjahr bei einem auf 9 Jahre angelegten Auslandsaufenthalt für unzureichend hielt und es sich vorliegend um Auslandsaufenthalte von "nur" 4 bzw. 7 Jahre handelt, gehen die Aufenthalte von jeweils einmalig ca. 2 Wochen pro Kalenderjahr nicht über einen Urlaubs-/Besuchsaufenthalt hinaus.

  • BFH, 23.11.2000 - VI R 107/99

    Kindergeld bei Auslandsstudium

    Auszug aus FG München, 27.06.2006 - 10 K 977/05
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 23. November 2000 VI R 165/99, BFHE 193, 569, BStBl II 2001, 279; und vom 23. November 2000 VI R 107/99, BFHE 193, 558, BStBl II 2001, 294 jeweils m.w.N.) reicht bei einer mehrjährigen Schulausbildung im Ausland auch bei einem deutschen Kind der Wille, nach der Schulausbildung wieder in die Bundesrepublik zurückzukehren, nicht dazu aus, die Beibehaltung des Inlandswohnsitzes zu bejahen.

    Der Inlandswohnsitz wird in solchen Fällen nur dann beibehalten, wenn der Betroffene entweder seinen Lebensmittelpunkt weiterhin am bisherigen Wohnort hat (keine Wohnsitzbegründung am Orte des Auslandsaufenthalts) oder er zwar keinen einheitlichen Lebensmittelpunkt mehr hat, er aber nunmehr über zwei Schwerpunkte der Lebensverhältnisse (zwei Wohnsitze) verfügt, von denen einer am bisherigen Wohnort liegt (BFH-Urteil in BFHE 193, 558, BStBl II 2001, 294).

  • BFH, 22.04.1994 - III R 22/92

    Ausbildungsfreibetrag für ausländisches Kind

    Auszug aus FG München, 27.06.2006 - 10 K 977/05
    Ein nur gelegentliches Verweilen während unregelmäßig aufeinander folgender kurzer Zeiträume zu Erholungszwecken reicht nicht aus (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH--vom 23. November 1988 II R 139/87, BFHE 155, 29, BStBl II 1989, 182, m.w.N.; und vom 22. April 1994III R 22/92, BFHE 174, 523, BStBl II 1994, 887).

    In dieser zur objektiven Nutzung hinzutretenden subjektiven Bestimmung liegt der Unterschied zwischen dem bloßen Aufenthaltnehmen in einer Wohnung und dem Wohnsitz (BFH-Urteile vom 26. Februar 1986 II R 200/83, BFH/NV 1987, 301, sowie in BFHE 174, 523 , BStBl II 1994, 887).

  • BFH, 23.11.1988 - II R 139/87

    Inländischer Wohnsitz i. S. des § 8 AO bei Nutzung einer Doppelhaushälfte zweimal

    Auszug aus FG München, 27.06.2006 - 10 K 977/05
    Ein nur gelegentliches Verweilen während unregelmäßig aufeinander folgender kurzer Zeiträume zu Erholungszwecken reicht nicht aus (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH--vom 23. November 1988 II R 139/87, BFHE 155, 29, BStBl II 1989, 182, m.w.N.; und vom 22. April 1994III R 22/92, BFHE 174, 523, BStBl II 1994, 887).
  • BFH, 26.02.1986 - II R 200/82

    Umschreibung des steuerrechtlichen Wohnbegriffs

    Auszug aus FG München, 27.06.2006 - 10 K 977/05
    In dieser zur objektiven Nutzung hinzutretenden subjektiven Bestimmung liegt der Unterschied zwischen dem bloßen Aufenthaltnehmen in einer Wohnung und dem Wohnsitz (BFH-Urteile vom 26. Februar 1986 II R 200/83, BFH/NV 1987, 301, sowie in BFHE 174, 523 , BStBl II 1994, 887).
  • BFH, 28.05.1986 - II R 200/83
    Auszug aus FG München, 27.06.2006 - 10 K 977/05
    In dieser zur objektiven Nutzung hinzutretenden subjektiven Bestimmung liegt der Unterschied zwischen dem bloßen Aufenthaltnehmen in einer Wohnung und dem Wohnsitz (BFH-Urteile vom 26. Februar 1986 II R 200/83, BFH/NV 1987, 301, sowie in BFHE 174, 523 , BStBl II 1994, 887).
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